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Bildungskarenz

Die Bildungskarenz kann zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von insgesamt 4 Jahren von max. 1 Jahr abgeschlossen werden.

Kurzarbeit

Kurzarbeit ist die befristete Herabsetzung der Normalarbeitszeit auf Grundlage einer arbeits- und lohnrechtlichen Vereinbarung (Sozialpartnervereinbarung). Ziel von Kurzarbeit ist es, die Beschäftigten bei unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu sichern.

Saisonale Schwankungen

Viele Betriebe haben einen bestimmten Zyklus in der Auftragslage oder bei Dienstleistungen, die aber nicht als wirtschaftliche Krisen bezeichnet werden sollten.

Schulungsmaßnahmen

Schulungen der MitarbeiterInnen in konjunkturschwachen Monaten

Stundenansparmodelle

Stundenkonten dienen der Dokumentation der geleisteten Mehrarbeit oder Überstunden der beschäftigten ArbeitnehmerInnen und erfassen nur den Aufbau von Zeitguthaben.

Sozialplan

Der Sozialplan ist eine Betriebsvereinbarung!