Die Bildungskarenz kann zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von insgesamt 4 Jahren von max. 1 Jahr abgeschlossen werden.
Kurzarbeit ist die befristete Herabsetzung der Normalarbeitszeit auf Grundlage einer arbeits- und lohnrechtlichen Vereinbarung (Sozialpartnervereinbarung). Ziel von Kurzarbeit ist es, die Beschäftigten bei unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu sichern.
Viele Betriebe haben einen bestimmten Zyklus in der Auftragslage oder bei Dienstleistungen, die aber nicht als wirtschaftliche Krisen bezeichnet werden sollten.
Stundenkonten dienen der Dokumentation der geleisteten Mehrarbeit oder Überstunden der beschäftigten ArbeitnehmerInnen und erfassen nur den Aufbau von Zeitguthaben.