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Grundlagen

In einem Konzern, in dem in mehr als einem Unternehmen Betriebsräte bestehen, kann eine Konzernvertretung zur Vertretung der gemeinsamen Interessen der in diesem Konzern beschäftigten ArbeitnehmerInnen errichtet werden.

Die Errichtung erfolgt über Beschlüsse der Zentralbetriebsratskörperschaften der Unternehmen im Konzern
 und die Kozernvertretung kann errichtet werden, wenn das betreffende Unternehmen die Merkmale für einen Konzern erfüllen.