Wahl und Errichtung der Konzernvertretung
Die Errichtung der Konzernvertretung ist ein mehrstufiger Ablauf, der einen Grundsatzbeschluss zur Errichtung und Start des Verfahrens erfordert und eine Erhebung der MitarbeiterInnen der einzelnen Unternehmensbereiche mit einschließt.
Es gibt auch zwei verschiedene Möglichkeiten das Verfahren durchzuführen:
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Verfahren 1 - Versammlung
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Verfahren 2 - Schriftliches Errichtungsverfahren