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Personalvertretung

Die Personalvertretung sind die Vertretungsorgan für alle Bediensteten nach den Personalvertretungsgesetzen der Länder und Gemeinden und nach Regelungen im Bund.

Es gibt die Unterscheidung

  • der Personalvertretung in Gemeinden und Länder, mit der Zuständigkeit der Gewerkschaft younion _ Die Daseinsgewerkschaft

  • der Personalvertretung im Post- und Fernmeldebereich, mit der Zuständigkeit der Gewerkschaft der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten (GPF)

  • der Personalvertretung im Bund, mit der Zuständigkeit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD)

Personalvertretung und Gewerkschaft: Ein Team, ein Ziel

Die Personalvertretung kann ihre Funktion nur für aktive Beschäftigte innerhalb der Grenzen ihrer rechtlichen Rahmenbedingungen laut Personalvertretungsgesetz und Verordnungen direkt und unmittelbar vor Ort wahrnehmen.

Die Gewerkschaft hat im Gegensatz dazu keine örtlichen oder rechtlichen Begrenzungen.
Sie vertritt ihre Mitglieder unabhängig von deren Alter, Dienstort, Einstufung oder Berufsgruppe in ganz Österreich. Die Gewerkschaft vertritt nicht nur die Anliegen der "aktiven Beschäftigten", sondern sind mit gleichem Einsatz auch für Lehrlinge, KrankenpflegeschülerInnen und natürlich auch für PensioninInnen tätig.

Die Gewerkschaft nutzt ihre volle Energie und ihren politischen Einfluss bei allen gesetzgebenden Organen, Institutionen und öffentlichen Einrichtungen, auch weit über die Landesgrenzen hinaus.
Gerade jetzt ist die internationale Zusammenarbeit der Beschäftigten des öffentlichen Sektors von enormer Bedeutung.

Die Gewerkschaft bringt erforderliche Maßnahmen für eine künftig bessere Arbeitswelt ein - egal ob es dabei um die jährlichen Lohnverhandlungen, das gemeinsame Auftreten gegen unsoziale Maßnahmen oder die Interessen unserer Mitglieder in allen anderen wichtigen wirtschafts,- sozial,- oder gesellschaftspolitischen Entscheidungen geht.