OECD-Einigung über Mindeststeuern

Seit 2013 wird auf OECD Ebene über fairere Besteuerung von Unternehmen verhandelt. Nach jahrelangen Verhandlungen kam es am 1. Juli 2021 endlich zu einem Durchbruch: 130 Länder einigten sich auch eine globale Mindeststeuer für Unternehmen von mindestens 15 %.

Dem schädlichen Steuerwettbewerb zwischen Staaten Unternehmen mit möglichst geringen Steuern anzulocken, soll so entgegengewirkt werden. Die Verlagerung in Steuersümpfe verliert an Reiz, wenn die Staaten in denen das Unternehmen geschäftlich tätig sind, die Gewinne nachbesteuern kann. Die Finalisierung der OECD-Einigung soll im Herbst erfolgen, noch sind einige Details offen. Die OECD Einigung wurde von nahezu allen europäischen Ländern unterstützt, lediglich Litauen, Ungarn und Irland lehnen den Deal ab und fehlen auf der Liste der Unterzeichner*innen des Statements. 

ÖGB-AK Webinar zu Effektiven Mindeststeuersatz 

Am Tag der OECD Einigung lud der ÖGB gemeinsam mit der AK zu einem Webinar zu effektiven Mindeststeuersätzen ein. Die Studie, welche im Rahmen der Veranstaltung präsentiert wurde, beschäftigt sich mit der Frage wie ein effektiver Mindeststeuersatz EU-rechtskonform eingeführt werden kann. Es muss hierbei insbesondere auch darauf geachtet werden, dass dies nicht der Niederlassungsfreiheit – eine der Grundfreiheiten der EU- widerspricht und die Mindeststeuer nicht Unternehmen bei grenzüberschreitenden Aktivitäten diskriminiert. Um dies zu umgehen schlagen die Studienautoren vor, dass die Mindeststeuer nicht mehr von der Konzernmutter, sondern von dem niedrig besteuerten Tochterunternehmen im Ausland direkt eingehoben wird. Dadurch würde eine Diskriminierung umgangen werden, da das Tochterunternehmen im Vergleich zu einem vergleichbaren Unternehmen im Inland weniger Steuern zahlen würde. 

Digitalsteuer 

Der ursprünglich für 20. Juli 2021 angekündigte Vorschlag zur Digitalsteuer kommt durch den OECD-Prozess und Spannungen mit der USA nun doch erst im Herbst. Es soll hier auf das finale Ergebnis des neuen globalen OECD-Steuerpakt abgewartet werden. Damit soll dem globalen Prozess Priorität eingeräumt werden und sichergestellt werden, dass die Einführung einer EU-Digitalsteuer nicht im Widerspruch zu diesem steht. Vorab hat die geplante EU-Digitalsteuer bereits zu transatlantischen Spannungen geführt. Die USA droht mit Handelssanktionen sollten US-Unternehmen durch solch eine Regelung diskriminiert werden. 

 

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