Durchbruch: OECD Einigung sieht globale Mindeststeuer von 15 % vor
Verhandlungen über eine fairere Besteuerung von Unternehmen fanden auf OECD Ebene seit 2013 statt. Bereits am 1. Juli 2021 unterzeichneten 130 OECD Staaten eine Absichtserklärung zu einer grundlegenden Reform des internationalen Unternehmensbesteuerungssystem. Im Rahmen dieser war auch die Einführung einer Mindeststeuer von “mindestens 15 %” vorgesehen. Über den Sommer und in den Herbst hinein liefen noch die Verhandlungen, nun kam es zum finalen Abschluss und damit zu einem wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
Im Juli fehlten bei den Unterzeichner*innen der Absichtserklärung noch vier EU-Mitgliedsstaaten. Dies war insofern für zukünftige EU-Umsetzung des Abkommens nicht irrelevant, da es in der EU bei Steuerangelegenheiten Einstimmigkeit benötigt. Einige Details in Bezug auf das Abkommen galt es noch über den Sommer und in den Herbst hinein zu klären, sowie Überzeugungsarbeit gegenüber den Nicht-Unterzeichner*innen der Absichtserklärung zu leisten. Letzten Donnerstag kam es dann zu einem entscheidenden Durchbruch in den Verhandlungen: Irland erklärte sich bereit die eigene Mindeststeuer von 12,5 % auf 15 % zu erhöhen und damit auch dem Deal zuzustimmen. Dies wurde möglich, nachdem bereits der Mindeststeuersatz von “mindestens 15 %” auf einen festen Steuersatz von 15 % gedrückt und damit erfolgreich hinunter lobbyiert wurde. Nach Irland erklärten sich noch innerhalb der nächsten Stunden auch Estland und Ungarn und damit alle EU-Mitgliedstaaten bereit dem Deal zuzustimmen. 136 von den im Prozess involvierten 140 OECD Staaten einigten sich auf Arbeitsebene bereits am 8. Oktober 2021. Damit gaben auch viele bekannte Steueroasen wie etwa die Cayman-Inseln ihre Zustimmung zu der internationalen Steuerreform. Lediglich Kenia, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka haben sich laut aktuellem Stand nicht angeschlossen. Bereits im Vorfeld äußerten Länder des globalen Südens Bedenken, da erwartet werden kann, dass von der Verteilung der Steuereinnahmen vor allem die reicheren Länder im globalen Norden profitieren werden. Am 13 Oktober 2021 kam es durch die G20 Finanzminister*innen auch zur formellen Zustimmung zum OECD-Deal und damit auch zur globalen Mindestbesteuerung.
EU-Mindeststeuer: Nachschärfungen bei Umsetzung notwendig
Damit die OECD Einigung in der EU nun auch wirksam wird, benötigt es zunächst eine Umsetzung in europäisches Recht. Ein Kommissionsvorschlag zu einer Mindeststeuer war ursprünglich für Februar 2022 angedacht. Im Rahmen von einem Webinar des ÖGB Europabüros mit dem EU TAX Observatory und dem AK Europabüro am 13. Oktober 2021, kündigte Benjamin Angel, Direktor der DG TAXUD von der Europäischen Kommission, einen ambitionierteren Zeitplan an: Ein Vorschlag soll möglichst noch bis Ende des Jahres kommen. Dieser werde sich laut Angel nahe an dem OECD Vorschlag orientieren, es bleibe den Mitgliedsstaaten ohnehin überlassen einen höheren Mindeststeuersatz umzusetzen.
Der Europäische Gewerkschaftsbund fordert die EU auf, sich hinter die OECD Einigung zu stellen und einen eigenen ambitionierten Vorschlag zur Umsetzung vorzustellen. Dieser sollte neben einer Mindeststeuerrate, eine gemeinsame Bemessungsgrundlage und eine gemeinsame Formel für die Umverteilung von Profiten im Binnenmarkt enthalten. Es ist hier wichtig in Erinnerung zu rufen, dass die Kommission eine OECD Einigung als komplementär gesehen hat. So ist der OECD Deal ein wichtiger Schritt, aber enthält noch zu viele Schlupflöcher, die es nachzubessern gilt. Ein Vorschlag nah an dem OECD Vorschlag wird es dabei kaum vermögen, die noch notwendigen Nachbesserungen zu verankern.
Höherer Mindeststeuersatz
So erfreulich die Einigung der 136 Länder ist, für die EU wäre ein Mindeststeuersatz von 15 % wenig ambitioniert. Bis auf wenige Ausnahmen liegen die Mitgliedstaaten ohnehin bereits über dem Schwellenwert. Der Kommissionsvorschlag sollte daher eine höhere Mindeststeuerrate enthalten, eine Einigung darauf mit allen Mitgliedsstaaten wird sich dann natürlich als sehr herausfordernd erweisen. Die noch Anfangs des Jahres im Raum stehenden 21 % als Mindeststeuersatz wäre positiv und angesichts bestehender Mindeststeuersätze in der EU keineswegs besonders ambitioniert, gerade der Druck von EU-Mitgliedsstaaten führte jedoch zu dem Kompromiss von 15 %. Der Europäische Gewerkschaftsbund fordert nach wie vor eine nominale Mindeststeuerrate von 25 %. Doch auch allein die Einführung eines Mindeststeuersatz von 21 % würde bereits proportional deutlich mehr Einnahmen bringen: Nach Berechnungen des EU Tax Observatory würden sich die Einnahmen in der EU durch die 6 % Erhöhung des Steuersatzes verdoppeln.
Ausnahmeregeln senken Potential von Steuereinnahmen
Das OECD-Agreement sieht zudem die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen vor, die die zusätzlichen Einnahmen verringern könnten. So können multinationale Unternehmen 5 % des Wertes der Sachanlagen und der Lohnsumme, die sie in Steuersümpfen halten, von den steuerpflichtigen Gewinnen abziehen. Darüber hinaus ist die Ausnahmeregelung zu Beginn auf fast das Doppelte dieses Satzes festgesetzt und wird schrittweise gesenkt, bis sie in zehn Jahren 5 % erreicht. Nach Schätzungen des EU TAX Observatory würde die Einführung eines Mindeststeuersatz von 15 % innerhalb der EU zu Einnahmen von 48 Milliarden Euro an Einnahmen innerhalb der EU führen. Eine Ausnahmeregelung von 5 % könnte laut Theresa Neef vom EU Tax Observatory, in der EU zu einem Verlust um die 7 Milliarden Euro von Steuereinnahmen führen. Falls es bei der Umsetzung tatsächlich bei den 15 % auch innerhalb der EU bleiben sollte, wäre es wichtig, dass hier zumindest Flexibilität verankert wird – um zumindest einer späteren Erhöhung und Nachbesserung nicht im Wege zu stehen.