Einkommensteuer - selbständige Betreuungskräfte
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Verpflichtungen selbständiger Betreuungskräfte
- Gewerbeanmeldung (notwendige Dokumente: Personaldokumente, Meldezettel, Strafregisterbescheinigung)
- Durch die Gewerbeanmeldung entsteht eine Pflichtversicherung bei der SVA - Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung)
Höhe der Beiträge:
Krankenversicherung 7,65 Prozent
Pensionsversicherung 15,75 Prozent
Zukunftsvorsorge 1,53 Prozent
Unfallversicherung € 7,65/Monat (Pauschale)
In den ersten 3 Jahren der Versicherung gelten monatliche Mindestbeiträge in der Höhe von € 141,72.
Ermittlung der Einkünfte: Basis Einnahmen-/Ausgabenrechnung
Einkünfte inkl. Reisekosten + Sachleistungen (Erhalt von Kost und Logis) = Einnahmen
Einnahmen - Betriebsausgaben (Pauschale idHv 12 Prozent der Einnahmen möglich) - sozial Abgaben = reale Einnahmen
Die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung entsteht bei selbständigen Betreuungskräften erst bei Jahreseinkünften von mehr als 10.000 Euro. Die Einkommensteuererklärung ist beim Wohnsitzamt einzureichen. Bei ausländischen Betreuungskräften ist dies üblicherweise jenes Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Wohnort der zu betreuenden Person liegt.