arbeitsmarktplus.eu

Einkommensteuer - selbständige Betreuungskräfte

Bitte beachten Sie: Folgende Inhalte dienen ausschließlich Ihrer Information. Sie wurden mit gebührender Sorgfalt zusammengestellt. Wir übernehmen jedoch keinerlei Haftung für die Korrektheit und Vollständigkeit aller bereitgestellten Informationen sowie für die Inhalte externer Links. Sollten Sie weitergehende Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Beratungsstellen.

Verpflichtungen selbständiger Betreuungskräfte

  • Gewerbeanmeldung (notwendige Dokumente: Personaldokumente, Meldezettel, Strafregisterbescheinigung)
  • Durch die Gewerbeanmeldung entsteht eine Pflichtversicherung bei der SVA - Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung)

Höhe der Beiträge:          
Krankenversicherung         7,65 Prozent
Pensionsversicherung      15,75 Prozent
Zukunftsvorsorge             
   1,53 Prozent
Unfallversicherung             € 7,65/Monat (Pauschale)

In den ersten 3 Jahren der Versicherung gelten monatliche Mindestbeiträge in der Höhe von € 141,72.

Ermittlung der Einkünfte: Basis Einnahmen-/Ausgabenrechnung
Einkünfte inkl. Reisekosten + Sachleistungen (Erhalt von Kost und Logis) = Einnahmen
Einnahmen - Betriebsausgaben (Pauschale idHv 12 Prozent der Einnahmen möglich) - sozial Abgaben = reale Einnahmen

Die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung entsteht bei selbständigen Betreuungskräften erst bei Jahreseinkünften von mehr als  10.000 Euro. Die Einkommensteuererklärung ist beim Wohnsitzamt einzureichen. Bei ausländischen Betreuungskräften ist dies üblicherweise jenes Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Wohnort der zu betreuenden Person liegt.

Wir sind für Sie Da!
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Johann-Böhm-Platz 1
A-1020 Wien
Telefon: +43 / 1 / 534 44 39
e-Mail: oegb@oegb.at
© Österreichischer Gewerkschaftsbund | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutz | Inhalt